
Das Landratsamt Lindau (Bodensee) hat mitgeteilt, dass derzeit im Landkreis eine ungarische Familie unterwegs ist, die Flyer für Haussammlungen verteilt. Dabei dürfte es sich um gewerbliche Sammler halten. Diese Sammlung ist nicht erlaubt. Es ist Vorsicht geboten, da damit zu rechnen ist, dass dabei im freien stehende und nicht gesicherte Gegenstände entwendet werden könnten.
Sollten entsprechende Flyer oder Sammler auftreten, sollte unbedingt die Polizeiinspektion in Lindau verständigt werden.
 
Der Gemeinderat Nonnenhorn hat eine neue Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- oder Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten erlassen.
DieVerordnung ist am 31.05.2011 in Kraft getreten. Sie können die Verordnung hier einsehen und downloaden. Verordnung bitte hier klicken.
Gemeinde Nonnenhorn
 
Ab Mai 2008 erscheinen der Wasserburger Spiegel und der Nonnenhorner Dorfbote unter dem Namen Dorfspiegel monatlich gemeinsam. Der Dorfspiegel wird an alle Nonnenhorner Haushalte kostenfrei verteilt.
Sie können ihn aber auch hier lesen oder downloaden.
Dorfspiegel Mai Teil 1
Dorfspiegel Mai Teil 2
Dorfspiegel Mai Teil 3
Dorfspiegel Mai Teil 4
Dorfspiegel Mai Teil 5
Dorfspiegel Mai Teil 6
Dorfspiegel Mai Teil 7
Dorfspiegel April Teil 1
Dorfspiegel April Teil 2
Dorfspiegel April Teil 3
Dorfspiegel April Teil 4
Dorfspiegel April Teil 5
Dorfspiegel April Teil 6
Dorfspiegel April Teil 7
Dorfspiegel April Teil 8
Dorfspiegel April Teil 9
Dorfspiegel März Teil 1
Dorfspiegel März Teil 2
Dorfspiegel März Teil 3
Dorfspiegel März Teil 4
Dorfspiegel März Teil 5
Dorfspiegel März Teil 6
Dorfspiegel März Teil 7
Dorfspiegel Februar Teil 1
Dorfspiegel Februar Teil 2
Dorfspiegel Februar Teil 3
Dorfspiegel Februar Teil 4
Dorfspiegel Februar Teil 5
Dorfspiegel Februar Teil 6
Dorfspiegel Februar Teil 7
Dorfspiegel Dezember Teil 1
Dorfspiegel Dezember Teil 2
Dorfspiegel Dezember Teil 3
Dorfspiegel Dezember Teil 4
Dorfspiegel Dezember Teil 5
Dorfspiegel Dezember Teil 6
Dorfspiegel Dezember Teil 7
Dorfspiegel Dezember Teil 8
Dorfspiegel Dezember Teil 9
Dorfspiegel Dezember Teil 10
Dorfspiegel Dezember Teil 11
Dorfspiegel Dezember Teil 12
Dorfspiegel Dezember Teil 13
Dorfspiegel Dezember Teil 14
Dorfspiegel Dezember Teil 15
Dorfspiegel Dezember Teil 16
Dorfspiegel Dezember Teil 17
Dorfspiegel November Teil 1
Dorfspiegel November Teil 2
Dorfspiegel November Teil 3
Dorfspiegel Oktober Teil 1
Dorfspiegel Oktober Teil 2
Dorfspiegel Oktober Teil 3
Dorfspiegel Oktober Teil 4
Dorfspiegel Oktober Teil 5
Dorfspiegel Oktober Teil 6
Dorfspiegel Oktober Teil 7
Dorfspiegel Oktober Teil 8
Dorfspiegel Oktober Teil 9
Dorfspiegel Oktober Teil 10
Dorfspiegel September Teil 1
Dorfspiegel September Teil 2
Dorfspiegel September Teil 3
Dorfspiegel September Teil 4
Dorfspiegel September Teil 5
Dorfspiegel September Teil 6
Dorfspiegel September Teil 7
Dorfspiegel September Teil 8
Dorfspiegel Juli Teil 1
Dorfspiegel Juli Teil 2
Dorfspiegel Juli Teil 3
Dorfspiegel Juli Teil 4
Dorfspiegel Juli Teil 5
Dorfspiegel Juli Teil 6
Dorfspiegel Juli Teil 7
Dorfspiegel Juli Teil 8
Dorfspiegel Juni Teil 1
Dorfspiegel Juni Teil 2
Dorfspiegel Juni Teil 3
Dorfspiegel Juni Teil 4
Dorfspiegel Juni Teil 5
Dorfspiegel Juni Teil 6
Dorfspiegel Juni Teil 7
Dorfspiegel Juni Teil 8
Dorfspiegel Juni Teil 9
Viel Freude beim Lesen. Für Kritik und Verbesserungsvorschläge wären wir Ihnen dankbar. Bitte wenden Sie sich an Frau Jäschke im Rathaus Tel. 98 68 11.
Gemeinde Nonnenhorn
 
Gemeinde Nonnenhorn
Auswahlverfahren nach Nr. 6.4 Breitbandrichtlinie
1.Einleitung
Die Gemeinde Nonnenhorn führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
2. Unterversorgungssituation
Die Gemeinde Nonnenhorn (Einwohner: 1.638, Landkreis Lindau (Bodensee)) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Nonnenhorn hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.nonnenhorn.eu eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 8) angefordert werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
4.Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
-Vorstellung des Netzbetreibers
-Referenzen
-Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
-Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
-Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
-Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
-Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
-Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit
-Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
-Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5.Bewertungskriterien
-Erschließungsgrad
-Höhe der Endkundenpreise
-Zuschussbedarf
-Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
-Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
6.Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Das aufzubauende Netz bleibt Eigentum des Netzbetreibers.
7.Frist
Offerten müssen spätestens am 31.01.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Nonnenhorn eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8.Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate
Herr
Claus Bihl, Tel 0 83 82/ 81 08, E-Mail: c.b.55@gmx.de oder
Herr Bürgermeister Rainer Krauß, Tel. 0 83 82/ 98 68 12, E-Mail: buergermeister@nonnenhorn.eu
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Breitbandinitiative Bayern www.breitband.bayern.de